Allgemeine Geschäftsbedingungen
Platinum Shuttle Chauffeurservice – Inhaber: Kay Schaller
I. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Personenbeförderung mit Chauffeur und damit verbundene Leistungen, die mit Platinum Shuttle Chauffeurservice, Inhaber Kay Schaller (nachfolgend „Platinum Shuttle“), geschlossen werden. Sie gelten für Anfragen und Buchungen über die Website, den Kundenbereich, eine App, per E-Mail oder telefonisch.
Es gilt die Fassung, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Spätere Änderungen wirken sich auf bestehende Buchungen nur aus, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
II. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Eine Anfrage oder Buchungsanfrage ist zunächst unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Buchung gekennzeichnet ist. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Platinum Shuttle kann daraufhin ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung übermitteln.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer annimmt oder Platinum Shuttle einen verbindlichen Auftrag bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen werden erst mit Bestätigung durch Platinum Shuttle in Textform Vertragsbestandteil.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Der Kundenbereich ist ein optionales Angebot und kann über Einmal-Codes zugänglich gemacht werden. Kunden müssen vollständige und richtige Angaben machen und geschäftsfähig beziehungsweise zur Vertretung der buchenden Person oder des buchenden Unternehmens berechtigt sein.
III. Leistungsumfang und Kooperationspartner
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, insbesondere zu Strecke, Zeit, Fahrzeugklasse und vereinbarten Zusatzleistungen. Fahrzeugbilder veranschaulichen eine Klasse; ein bestimmtes Modell oder Fahrzeug ist nur geschuldet, wenn es ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Eine gleichwertige oder höherwertige Fahrzeugklasse darf ohne Aufpreis eingesetzt werden.
Platinum Shuttle darf zur Durchführung von Chauffeurleistungen sorgfältig ausgewählte Kooperationspartner einsetzen. Platinum Shuttle bleibt in diesen Fällen Vertragspartner des Kunden und hat für den Kooperationspartner als Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen.
Wird eine Leistung im Angebot ausdrücklich als gesondert vermittelte Fremdleistung bezeichnet, kommt der Vertrag über diese Leistung unmittelbar mit dem benannten Anbieter zustande. Platinum Shuttle schuldet dann die ordnungsgemäße Vermittlung und Koordination, nicht jedoch die Fremdleistung selbst. Für diese gelten Verfügbarkeit und Bedingungen des Anbieters.
IV. Pflichten von Kunden und Fahrgästen
- Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Angaben, insbesondere korrekte Kontakt-, Abhol-, Ziel-, Flug- und Fahrgastdaten, bereit und teilt relevante Änderungen unverzüglich mit.
- Bestätigte Kapazitätsgrenzen für Personen und Gepäck sind einzuhalten. Sondergepäck, Kindersitze, Anforderungen an Barrierefreiheit und andere besondere Wünsche müssen vorab vereinbart werden.
- Fahrgäste müssen gesetzliche Sicherheitsvorgaben und angemessene Weisungen des Chauffeurs befolgen. Eine rechtswidrige Nutzung sowie ein Verhalten, das Personen, Fahrzeug oder Dritte gefährdet, sind untersagt.
- Zugangscodes und Links zum Kundenbereich sind vor unbefugter Nutzung zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch ist Platinum Shuttle unverzüglich mitzuteilen.
V. Preise, Zahlung und Zusatzleistungen
Maßgeblich ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern ausdrücklich als Nettopreise bezeichnete Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Wartezeiten, Verlängerungen, Routenänderungen, zusätzliche Stopps, Park-, Maut- und sonstige Zusatzleistungen werden berechnet, soweit sie vereinbart, vom Kunden veranlasst oder durch Umstände aus dessen Verantwortungsbereich verursacht wurden. Die jeweilige Berechnung ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Buchungskonditionen.
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch erteilt und sind innerhalb des dort ausgewiesenen Zahlungsziels zu begleichen. Vereinbarte Vorauszahlungen oder Anforderungen an eine Zahlungssicherheit bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
VI. Stornierungen, Umbuchungen und No-Show
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung einbezogenen und bei Vertragsschluss bereitgestellten Stornierungsbedingungen. Die aktuell veröffentlichte Standardfassung ist in den Buchungskonditionen einsehbar. Für eine konkrete Buchung bleibt die bei Vertragsschluss festgehaltene Fassung maßgeblich. Individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen für Events, Roadshows, Busbuchungen, Mehrfahrzeugaufträge, vermittelte Drittleistungen und andere Sonderbuchungen haben Vorrang.
Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang einer Stornierung über den Kundenbereich, per E-Mail oder telefonisch. Telefonische Stornierungen werden in Textform bestätigt. Umbuchungen stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten und bedürfen der Bestätigung durch Platinum Shuttle. Nachweislich ersparte Aufwendungen werden angerechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Soweit der Vertrag die Beförderung von Personen betrifft, besteht gemäß § 312 Abs. 8 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht; an dessen Stelle gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen. Für gesondert vermittelte Leistungen, die keine Personenbeförderung darstellen, bleiben die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen unberührt.
VII. Wartezeiten und Verzögerungen
Inklusivwartezeiten, die Einordnung eines No-Shows und die Abrechnung zusätzlicher Wartezeit oder Verlängerungen richten sich nach den Buchungskonditionen und einer etwaigen Individualvereinbarung.
Geplante Fahrt- und Ankunftszeiten sind Prognosen. Die sichere Durchführung hat stets Vorrang. Platinum Shuttle haftet nicht für Verzögerungen, die durch nicht von Platinum Shuttle zu vertretende Umstände entstehen, insbesondere durch Verkehrsstau, Straßensperrungen, polizeiliche oder behördliche Maßnahmen, nicht von Platinum Shuttle verursachte Unfälle, schwere Witterung oder vergleichbare Ereignisse.
VIII. Haftung und höhere Gewalt
Platinum Shuttle haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Platinum Shuttle nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Wird die Leistung durch höhere Gewalt oder ein anderes von keiner Partei zu vertretendes Ereignis vorübergehend verhindert oder dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Platinum Shuttle informiert den Kunden so früh wie zumutbar und bemüht sich um eine geeignete Alternative.
IX. Verhalten und Fahrzeugschäden
Rauchen ist untersagt, die Gurtpflicht ist einzuhalten und Fahrzeuge sind sorgfältig zu behandeln. Platinum Shuttle darf eine Leistung bei rechtswidrigem Verhalten, erheblicher Störung oder einer Gefährdung von Personen oder Sachen ablehnen oder beenden, soweit möglich nach vorheriger Aufforderung zur Abhilfe. Der vereinbarte Preis bleibt unter Anrechnung nachweislich ersparter Aufwendungen fällig.
Wer ein Fahrzeug schuldhaft beschädigt oder über das übliche Maß hinaus verunreinigt, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Schäden durch Gepäck oder persönliche Gegenstände, insbesondere für Kratzer an Verkleidungen, Sitzen oder der Mittelkonsole. Zum ersatzfähigen Schaden können erforderliche Reparatur- oder Sonderreinigungskosten sowie ein nachgewiesener Nutzungsausfall gehören; normale Abnutzung ist ausgenommen. Ist der Kunde nicht selbst Fahrgast, haftet er nur, soweit ihm das Verhalten des Fahrgasts gesetzlich zuzurechnen ist oder er eigene Pflichten verletzt hat.
X. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Gerichtsstand Berlin wird nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie in sonstigen gesetzlich zulässigen Fällen vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist oder wird eine Bestimmung unwirksam, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
XII. Anbieterkennzeichnung
Inhaber: Kay Schaller
Pariser Platz 6A, 10117 Berlin
E-Mail: info@platinumshuttle.de
Telefon: +49 30 – 966 004 04
Web: www.platinumshuttle.de
Stand: Juli 2026
